Staatlichkeit und Staatswerdung in Spätantike und Früher Neuzeit

Staatlichkeit und Staatswerdung in Spätantike und Früher Neuzeit

Organisatoren
Prof. Dr. Peter Eich, Potsdam; Dr. Sebastian Schmidt-Hofner, Heidelberg; Dr. Christian Wieland, Freiburg i. Brsg.; Heidelberger Akademie der Wissenschaften
Ort
Heidelberg
Land
Deutschland
Vom - Bis
03.04.2008 - 05.04.2008
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Von
Kolja Lichy, Historisches Institut, Justus-Liebig-Universität Gießen

Der Staat scheint in der letzten Zeit eine Renaissance zu erleben. Nicht zuletzt in der omnipräsenten Debatte um die Globalisierung erfreut sich der zuvor angejahrte Staat einer neuen Popularität. Ein konstruktivistisch geschulter Blick hat in den Geschichtswissenschaften hingegen in den letzten Jahren und Jahrzehnten zu einer zunehmenden Skepsis gegenüber der Leistungsfähigkeit des Staatsbegriffes geführt. Dies gilt in besonderem Maße für die Beschäftigung mit der Vormoderne. Wer den Staatsbegriff auf vormoderne Gesellschaften appliziert, setzt sich rasch dem Verdacht einer ahistorischen und finalistischen Betrachtungsweise aus. Den Komplex Staatlichkeit in einem ungewöhnlichen Vergleich zwischen Spätantike und Früher Neuzeit zu untersuchen, machte sich dabei die Nachwuchstagung der Heidelberger Akademie der Wissenschaften zur Aufgabe, die unter dem Titel "Staatlichkeit und Staatswerdung in Spätantike und Früher Neuzeit" vom 3. bis 5. April in Heidelberg statt fand. Dabei setzte sich die Tagung zum Ziel, durch den Vergleich zweier eben nicht unmittelbar aufeinanderfolgender Epochen herkömmliche Teleologien zu vermeiden und ein Vergleichsinstrumentarium zu entwickeln.

Dass "Europa ... den Staat erfunden [hat]"1 und diese Erfindung traditionell in der Frühen Neuzeit angesetzt wird, war nicht selten Signum und raison d'être für die Beschäftigung mit einer Zeit, die eine perspektivische Ausrichtung auf die Moderne schon im Namen trägt. Vor diesem Hintergrund hatte in der deutschen Frühneuzeitforschung die Auseinandersetzung um Staat und Staatlichkeit im Rahmen der exemplarischen Diskussion um den Staatscharakter des Heiligen Römischen Reiches schon vor einigen Jahren ihren vorerst letzten aufgeregten Höhepunkt erreicht.2 Für die Spätantike hingegen darf wohl mit dem Niedergangsschema eine genau entgegengesetzte Hypothek gelten. Auch hier wurde in der jüngsten Zeit die Debatte um die Qualität und Form von antiker Staatlichkeit explizit aufgenommen.3 In den einführenden Beiträgen der Veranstalter wurden entsprechend die Diskussionen über Staat und Staatlichkeit in den respektiven Epochen in den Mittelpunkt gerückt, um zugleich nach dem Innovationspotential und der Reichweite eines Vergleichs zu fragen, der in dieser Form zuvor nicht in Angriff genommen worden war. In die Tagung einführend wies SEBASTIAN SCHMIDT-HOFNER in diesem Zusammenhang auf die Tendenz hin, Phänomene der spätantiken Geschichte mit Begriffen und Konzepten der Frühneuzeitforschung wie etwa Absolutismus und Bürokratie zu erfassen. Dies wurde dann auch teils bei seiner Formulierung möglicher struktureller Parallelen deutlich, benannte er doch Bürokratisierung, Religion, politische Kultur und das Aufkommen neuer Eliten. PETER EICH betonte im Anschluss, in der geschichtswissenschaftlichen Beschäftigung mit der Spätantike mangele es in Bezug auf Staat und Staatlichkeit in der römischen Kaiserzeit an einer Debatte über den imperialen Charakter der Herrschaft. Grundproblem der altgeschichtlichen Arbeiten sei dabei eine "vortheoretische Herangehensweise". Er plädierte dafür, einen theoretischen Bezugsrahmen für die Alte Geschichte zu schaffen, was in Einzelarbeiten auch schon begonnen worden sei, die bislang jedoch noch nicht zu großen Paradigmen verdichtet worden seien. Im Gegensatz hierzu unterstrich CHRISTIAN WIELAND das problematische Verhältnis der Frühneuzeitforschung zum Staatsbegriff und skizzierte die Auswirkungen sukzessiver theoretischer Trends. Dabei zeige sich eine Tendenz nicht nur hin zur Mikro- und Kulturgeschichte, sondern man sei auch mit zunehmenden Differenzierungsversuchen konfrontiert, die letztlich in der Auflösung allgemeingültiger Paradigmen endeten. Allerdings trete in der Folge eine gewissen Aporie ein, wie sich an Hand des diskreditierten Absolutismusbegriffs nachvollziehen lasse, an dessen Stelle eben kein neues Modell getreten sei.

Der Konferenzauftakt widmete sich der institutionellen Entwicklung von Staatlichkeit und stellte die Verwaltung in den Mittelpunkt. Bei der Annäherung an dieses Phänomen arbeitete sich die überwiegende Zahl der Beiträge mit unterschiedlichen Graden von Affinität am klassischen Weberschen Bürokratiebegriff ab. WERNER ECK argumentierte, in der Hohen Kaiserzeit habe der cursus honorum eine sukzessive Akkumulation von Erfahrungswissen der Amtsträger ermöglicht, worauf er den Begriff der Professionalität anwendete. Für die späte Kaiserzeit hingegen sei es weitaus schwieriger zu determinieren, wie es zu einem sachadäquaten Aufstieg von Amtsträgern gekommen sei. PETER EICH beleuchtete im Anschluss die verstärkte Ausformung einer "Protobürokratie" im 4. Jh. n. Chr., wobei er auch auf die Schaffung von Senatsstrukturen durch Konstantin im Osten des Reiches einging. Eich trat dafür ein, Bürokratie für die behandelte Zeit zwar nicht zu leugnen, ihre stark behauptete Dominanz jedoch zu relativieren. Eine Bürokratisierung wäre durchaus nicht als folgerichtiger Prozess zwingend gewesen. Vielmehr müssten neben einer Protobürokratie im Rahmen der Militärverwaltung auch andere Kräfte wie die Monarchie und die traditionellen Eliten berücksichtigt werden. Die Ämtervergabe gehörte dabei zu einem System von Ehrungen, deren Bezugspunkt die Nähe zum Kaiser war. Hierdurch sollte einer Entpersonalisierung der Herrschaft entgegengewirkt und die traditionellen Eliten in die Herrschaft einbezogen werden. Auch TOBY OSBORNE wies in seinem Vortrag über die Entwicklungen der frühneuzeitlichen Diplomatie am Beispiel Savoyens auf die Ambivalenz zwischen intensiviertem Verwaltungsapparat und Interessen adliger Eliten hin. Er hob hervor, dass die Entwicklung der Diplomatie im Europa des 16. Jahrhunderts eben nicht eine Bürokratisierung hervorbrachte, die sukzessive zu fürstlichem Absolutismus und den Verwaltungsreformen des 18. Jahrhunderts führte, als vielmehr eine komplexe Interaktion zwischen der regierenden Dynastie und den in ihrem Dienst stehenden Familien. So zeigte sich der diplomatische Dienst, in Parallele zu militärischen und kirchlichen Karrieren, als eine Strategie zur Erhaltung und Steigerung von Prestige und Status. Während aus den Beiträgen Eichs wie Osbornes resultierte, intensivierte Verwaltung nicht zwingend mit Rationalisierung und Modernisierung gleichzusetzen, setzte sich BIRGIT EMICH explizit von Weber ab und plädierte für einen systemtheoretischen Ansatz. In ihrer Untersuchung zur Institutionalisierung von Patronagebeziehungen im Sekretariat des Papstnepoten zeichnete sie im Rückgriff auf organisationssoziologische Überlegungen die Entwicklung von Behörden als Zurückdrängung beschränkter informeller Kommunikation, die durch persönliche Interaktion charakterisiert ist. Die Organisation, die an deren Stelle trete, weise Zweck, Hierarchie und Mitgliedschaftsregeln auf, einhergehend mit einer verbindlichen formalen Kommunikation. Anhand der Entwicklung eines von ihr so apostrophierten "Patronagesekretariats" demonstrierte Emich, wie die eigentlich der informellen Kommunikation zuzurechnende Patronage in die organisationale Kommunikation der päpstlichen Behörden des 16. Jahrhunderts integriert wurde. Diese Formalisierung des Informellen erhöhte nicht nur die Reichweite der Klientelnetzwerke, sondern garantierte auch die Stabilisierung der jungen Behörden selbst.

Mit der Frage nach Zentralgewalt und lokalem Regiment beschäftigte sich der folgende Tagungsteil. SEBASTIAN SCHMIDT-HOFNER und CHRISTIAN WIELAND gingen dabei auf die Rolle des Rechtswesens für Staatlichkeit ein. Schmidt-Hofner entwickelte die These, dass sich das Rechtswesen der Spätantike wesentlich durch Nachfrage von unten entwickelte und übertrug den Begriff der Justiznutzung aus der Frühneuzeitforschung auf die Alte Geschichte. Er kam dabei zu dem Ergebnis, dass weder faktisch noch der Intention nach von Zentralismus oder Systematisierung des kaiserlichen Justizsystems die Rede sein könne. Am ehesten seien solche Merkmale dem Justizsystem in neu eingegliederten Gebieten zuzuschreiben. Ansonsten stellte die Nachfrage der Bevölkerung den Motor für Justizreformen dar, die weder planmäßig umgesetzt wurden noch einen logischen Instanzenzug hervorbrachten. Darüber hinaus erfuhr das Rechtswesen eine ideologische Aufladung, die es dem Herrscher erlaubte, seine Allgegenwärtigkeit als Rechtswahrer unter Beweis zu stellen, was zu dessen Legitimationsbildung beitrug. Sowohl die symbolische Dimension von Justiz als auch deren - an der Moderne gemessenen - anderen Maßstäbe für Funktionsweise und Effektivität unterstrich auch Christian Wieland. Im Bayern des 16. Jahrhunderts demonstrierten Adlige, die reichsunmittelbar waren bzw. eine Reichsunmittelbarkeit behaupteten, ihren Anspruch auf Unabhängigkeit gegenüber dem Herzog, indem sie in Rechtssachen die Zuständigkeit der Reichsgerichtsbarkeit für ihre Fälle beanspruchten. Neben der herkömmlichen Sicht auf das Rechtssystem als Motor von Staatlichkeit verwies Wieland also auf die Möglichkeit, dass selbiges sich genauso als Hindernis für einen Ausbau von Zentralgewalt herausstellen konnte. Dabei sei auch im Fall des Herzogtums Bayern, wo eine Staatsbildung relativ früh und intensiv eingesetzt habe, eine klare Monopolisierung landesherrlicher Justiz nicht erreicht worden. Obgleich sich langfristig gesehen ein Justizsystem gegen Mitte des 18. Jahrhunderts erfolgreich etablieren konnte, sage die Entwicklung eines Rechtssystem an sich noch nichts über die Befriedung einer Gesellschaft aus. So gerieten die alten adligen Eliten in Konkurrenz zu den nun aufsteigenden gelehrten Juristen, wobei Gewaltfähigkeit weiterhin ein besonderer Adelsausweis blieb. Das Gerichtswesen sei in diesem Kontext in das adlige System integriert worden, habe alte Aushandlungsmechanismen aber gerade nicht ersetzt, sondern teils noch zur Verstärkung von Konflikten geführt. Auf den Aspekt des Widerstands gegen Zentralisierungsversuche und die Entstehung adliger Parallelstrukturen ging schließlich PAVEL KRÁL aus einem anderen Blickwinkel ein. Er schilderte, wie einer zentralisierenden Habsburger- Politik in Böhmen adlige Machtzentren entgegengestellt wurden, die sich um die lokalen Sitze des südböhmischen Hochadels herauskristallisierten. Die Landsitze bildeten Gegenpole adliger Selbstbestimmung, wo Klientelsysteme gepflegt, Konfessionsunterschiede verteidigt und Widerstand organisiert werden konnte. Die Verschmelzung und Überschneidung von Familien- und Klientelstrukturen mit politischen und konfessionellen Interessengruppen bildete dabei den Kern hochadliger Machtzentren.

Die dritte Sektion beschäftigte sich mit Religion und Konfession als Instrumente der Staatsgewalt. UTE LOTZ-HEUMANN schlug vor, Differenzierungen in das kritisierte Konfessionalisierungsparadigma einzuführen, die seine methodische Hinterfragung und Verfeinerung erlaubten. Ohne primäre Bewertung von Erfolg oder Misserfolg müsse man sich zunächst auf die Form konzentrieren, in der die einzelnen Akteure in einem ergebnisoffenen Prozess mit Religion und Politik umgingen. Das Ideal konfessioneller Einheit im Sinne einer Chartierschen Repräsentation bedinge, dass man bei Konfessionalisierungsvorgängen die Wechselwirkung von Repräsentationen und sozialen Praktiken zentral berücksichtigen müsse. In bezug auf die komplexe ethnisch-religiöse Gemengelage im Irland des 16. Jahrhunderts kam Lotz-Heumann zu dem Ergebnis, dass hier Konfession eben nicht als Instrument von Staatsbildung diente. Vielmehr trug sie als Faktor von Ausgrenzung und Widerstand entgegen der ursprünglichen Erwartungen der Beteiligten letztlich zum Misserfolg der Staatsbildung bei. Die destabilisierende wie stabilisierende Wirkung des Christentums auf das römische Kaiserreich nach der Konstantinischen Wende beschäftigte CLAUDIA TIERSCH. In Anlehnung an Gerhard Göhlers Institutionentheorie definierte sie Staatlichkeit als eine Organisationsform, die Orientierungs- und Ordnungsleistungen garantiere und zur Wahrung von Ordnung auf Legitimität angewiesen sei. In diesem Kontext sei die Entscheidung Konstantins für das Christentums bei aller Kontingenz mit Erwartungen nach Herrschaftsstabilisierung verbunden gewesen. Diese Hoffnungen habe das Christentum allerdings nur zum Teil einlösen können. Auf administrativer Ebene stellte die Kirche teilweise eine unterstützende Kraft dar und das Christentum wirkte sich unmittelbar auf die Legitimitätsstiftung des Kaisertums selbst aus. Andererseits zeigte sich die hierarchische Institution Kirche von den kaiserlichen Strukturen unabhängig und theologische Streitigkeiten konnten durch kaiserliches Eingreifen zu politischen Konflikten eskalieren. Thematisierten Lotz-Heumann und Tiersch die Auswirkungen konfessioneller bzw. religiöser Monopolisierungstendenzen, zeigte ANTJE FLÜCHTER mit einem Blick auf das indische Mogulreich des 16. Jahrhunderts, wie herrschaftsstabilisierend sich die religiöse Ambiguitätstoleranz des Moguls Akbar auswirkte. Aufgrund weit ausgreifender Eroberungen sah er sich mit der Herausforderung konfrontiert, zahlreiche nicht-islamische Territorien in sein Reich integrieren zu müssen. In der Konsequenz führte Akbar nicht nur eine religiöse Toleranz ein, die alle Religionen in seinem Herrschaftsbereich gleich stellte, sondern strengte auch transkonfessionelle Religionsgespräche an. Der schließlich von ihm kreierte Gottglauben verursachte jedoch durchaus destabilisierenden Widerstand in der islamischen Elite. Die jesuitischen Missionsberichte, die Flüchter auswertete, begegneten dem Mogul mit einer Mischung aus Ablehnung, Bekehrungshoffnung und widerwilligem Respekt gegenüber den stabilisierenden Folgen der eklektizistischen Religionspolitik. Dessen offene Religionspolitik überdauerte keine zwei Generationen. Flüchter stellte zur Diskussion, ob im Sinne einer connected history konfessionelle Homogenisierungsbestrebungen wie Konfessionsneutralität nicht sowohl in Europa wie Indien als Teil eines globalen Prozesses gesehen werden könnten.

Um die Formierung der Gesellschaft anhand von Eliten und Bevölkerung ging es im letzten Tagungsabschnitt. Die Schwierigkeiten bei der Integration von existierenden Eliten in verdichtete Herrschaftsstrukturen konnten als das gemeinsame Thema der Vorträge von DAVID WEISWEILER und JEROEN DUINDAM verstanden werden. Für die spätantike kaiserliche Verwaltung des 4. Jahrhunderts arbeitete Weisweiler heraus, dass kaiserliche Entscheidungen immer die Unterstützung der lokalen Eliten benötigten, um eine Chance auf Durchsetzung zu haben. Im Gegenzug traten diese an die kaiserliche Verwaltung heran, um ihre eigenen Interessen zu verteidigen. Durch den in der kaiserlichen Verwaltung einsetzenden Rationalisierungsprozess habe die Unterstützung der lokalen Eliten an Bedeutung zugenommen, da man sich ihrer bei der Durchsetzung des neuen Systems versichern musste. Durch einen komparatistischen Zugang schärfte Jeroen Duindam dann die Charakteristika des Verhältnisses von Herrscher und Eliten im frühneuzeitlichen Europa. Dabei zeigte sich im Vergleich zu osmanischen und chinesischen Verhältnissen der starke Einfluss der Erblichkeit des Elitestatus im Adel. Als generelle Schlussfolgerung unterstrich Duindam, dass sich auch theoretisch allgewaltige Herrscher in höchstem Maße abhängig von den gesellschaftlichen Eliten erweisen. Aufmerksamkeit verdiente dabei seine Anmerkung, die Mechanismen von Elitenintegration oder der Konkurrenz von alten und neuen Eliten lasse sich wohl in ähnlicher Weise im gesamten Geschichtsverlauf zeigen, sei aber in der Frühen Neuzeit in zugespitzter Form beobachtbar. In Bezug auf die Bevölkerung rückte schließlich sowohl im Beitrag für die Spätantike als auch die Frühe Neuzeit die Frage nach der Konstruktion von Gesellschaft durch die Herrschenden und deren Konfrontation mit gesellschaftlicher Realität in den Mittelpunkt. PETER SARRIS argumentierte gegen neue Forschungstendenzen der Alten Geschichte, bei coloni adscripti handele es sich tatsächlich um Landarbeiter, die sich in ihrem Status den Sklaven näherten. Die Schaffung einer neuen rechtlichen und fiskalischen Kategorie für diese Gruppe reflektiert genauso die Realität der sozialen Veränderungen wie sie die durch die juridischen Festlegungen ein konstitutiven Charakter für die soziale Einteilung der Gesellschaft besaß. Der Konstruktion des Phänomens Bevölkerung an sich widmete ACHIM LANDWEHR seine Untersuchung Venedigs. Statistische Erhebungen von Bevölkerungszahlen in den venezianischen Festlandsbesitzungen mussten im 18. Jahrhundert zunächst scheitern, da man ohne Berücksichtigung der lokalen Kontexte die Kategorien der stadtvenezianischen Ständeaufteilung anlegte. Die ersten Erhebungen wurden dabei noch von der hygienepolitischen Motivation getragen, die Bevölkerungszahlen zu erhalten, während in der weiteren Entwicklung das kameralistische Element in den Vordergrund trat. Hier setzten erkennbar ökonomische Interessen ein, die Bevölkerung nicht mehr nur als gottgegebene Tatsache, sondern als formbare Größe verstanden.

Die Konferenz machte in ihrer experimentellen Anlage Chancen und Risiken eines Epochenvergleichs deutlich. In diesem Sinne äußerten sich auch CHRISTIAN WITSCHEL und THOMAS MAISSEN in ihren Schlusskommentaren. Generell bleibt anzumerken, dass etliche Übereinstimmungen bestimmter Funktionsmechanismen identifiziert werden konnten. Diese mögen dabei als allgemeines Phänomen von Herrschaftsprozessen in menschlicher Vergesellschaftung zu betrachten und mithin auch für die Beschäftigung mit der Moderne von Interesse sein. Vor diesem Hintergrund hat die Tagung jedoch auch noch einmal den Blick für die Spezifika der jeweiligen Epoche geschärft. Problematisch erschien allerdings die Auseinandersetzung über die Begriffe Staat und Staatlichkeit überhaupt, da eine Ablehnung dieser Grundbegriffe das tertium comparationis des Projektes in Frage stellte.
In diesem Zusammenhang wartete nicht nur WOLFGANG REINHARDs Abendvortrag über die Kriminalität der Mächtigen mit dem Streben nach einer sachorientierten Definition des Staatsbegriffs auf. Während er in Hinblick auf Charles Tilly den Staat als eine kontingente Größe definierte, die Ergebnis des Handelns von Machthabern zur Steigerung ihrer eigenen Macht sei, wurde die Aporie angesichts des Endes der großen Paradigmen in einer Begriffsdiskussion am Abend des zweiten Konferenztages thematisiert. Hier prallten weniger zwei Fachkulturen aufeinander. Vielmehr wurde eine Trennungslinie offenbar, die quer durch Alte Geschichte wie Frühe Neuzeit verlief. Kritisiert wurde von ANDREAS PECAR, dass sich bei einem Epochenvergleich die Begriffe Staatsbildung bzw. Stsatsbildungsprozess als wenig sinnvoll erwiesen und anstatt dessen auf die Termini Strukturaufbau bzw. Komplexitätsaufbau zurückgegriffen werden solle. Dem schloss sich ALOYS WINTERLING mit der Feststellung an, beim Staatsbegriff handele es sich um eine neuzeitlich-moderne Schöpfung des 19. Jahrhunderts, die auf andere Zeiten nicht ohne verformende Wirkung anwendbar sei. Demgegenüber setzten sich Ronald G. Asch, Peter Eich, Hartmut Leppin, Thomas Maissen und Claudia Tiersch für eine bewusst reflektierte Weiterverwendung der Begriffe Staatlichkeit bzw. Staat ein. Letztlich erschien die bewegte Theorie-Diskussion als deutsche historiographische Auseinandersetzung. Dass die Debatte im wesentlichen auf die deutschsprachigen Teilnehmer beschränkt blieb, mag dabei nicht nur sprachlichen Barrieren geschuldet gewesen sein. So ließ sich eine ganz ähnliche Tendenz im Vergleich der Vorträge ausmachen, wo die angelsächsische - und italienische bzw. tschechische - Historiographie erwartungsgemäß einen sehr viel pragmatischeren, man könnte wohl auch einwenden, in Teilen unreflektierteren Umgang mit dem Staatsbegriff pflegte. Für sie schien der vielzitierte Satz Thomas S. Kuhns zu gelten: "To be accepted as a paradigm, a theory must seem better than its competitors, but it need not, and in fact never does, explain all the facts with which it can be confronted." Die Publikation eines Sammelbandes ist geplant.

Konferenzübersicht:

Eröffnung und Grußwort
(Gerd Theissen)

Einführung
(Peter Eich, Sebastian Schmidt-Hofner, Christian Wieland)

I. Die institutionelle Entwicklung der Staaten Moderation: Ronald G. Asch

I.A Entwicklungsmechanismen

Bürokratie, Autokratie, Aristokratie. Die Entwicklung der römischen Administration im Zeichen einer religiös fundierten Monokratie im 4. Jahrhundert n. Chr.
(Peter Eich)

Diplomatic Culture and the Early Modern State
(Toby Osborne)

I.B Funktionale Prinzipien der Staatsgewalt

Professionalität als Element der politisch-administrativen und militärischen Führung. Ein Vergleich zwischen der Hohen Kaiserzeit und dem 4. Jahrhundert n. Chr.
(Werner Eck)

Rationalisierung, Bürokratisierung, Modernisierung. Zum Nutzen von Großkategorien für die Verwaltungsgeschichte der Frühen Neuzeit
(Birgit Emich)

Öffentlicher Abendvortrag

Die Kriminalität der Mächtigen
(Wolfgang Reinhard)

II. Zentralgewalt und lokales Regiment
Moderation: Aloys Winterling

II.A Entstehung der Zentralgewalt

Staatsbildung von unten? Zentralisierung und Rechtswesen in der Spätantike
(Sebastian Schmidt-Hofner)

Verstaatlichung und Homogenisierung, Justiznutzung und Privilegierung; Das frühneuzeitliche Rechtssystem als Motor und Hindernis von Staatlichkeit
(Christian Wieland)

II.B Lokale Antipoden der Zentralgewalt

Municipal Property: The Financial Situation of Roman Towns
(Raffaella Biundo)
Regional Centers of Power in the South of Bohemia (1526-1620)
(Pavel Král)

III. Religion und Konfession
Moderation: Hartmut Leppin

III.A Als Instrument der Staatsgewalt

Episcoporum nec non clericorum et honoratorum ac possessorum et curialium decreto - The Role of the Local Clergy in Municipal Politics
(Sabine Hübner)

Konfession als Instrument von Staatsbildung? Erfolg und Misserfolg als Fragestellung? Irland im europäischen Vergleich
(Ute Lotz-Heumann)

III.B Als Faktor von Staatlichkeit

Ein Reich - ein Glaube? Konsequenzen des Monotheismus für den römischen Staat der Spätantike
(Claudia Tiersch)

Transreligiöse Integration und religiöses Charisma als Faktoren von Staatsbildung? Akbar und sein Gottesglaube in der europäischen Wahrnehmung
(Antje Flüchter)

IV. Formierung der Gesellschaft
Moderation: Volker Sellin

IV.A Eliten

Amongst Friends: State and Élites in Late Antiquity
(John Weisweiler)

Service Elites versus Heriditary Power: From Vienna to Istanbul and Beijing
(Jeroen Duindam)

IV.B Bevölkerung

Aristocrats, Peasants and the State in the Later Roman Empire
(Peter Sarris)

Stadtvolk - Staatsvolk. Bevölkerungserhebungen im Venedig des 17. und 18. Jahrhunderts
(Achim Landwehr)

Zusammenfassung und Ausblick
(Christian Witschel, Thomas Maissen)

Anmerkungen:
1 Reinhard, Wolfgang, Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, München 2002, S. 15.
2 Zusammenfassend hierzu Schnettger, Matthias (Hrsg.), Imperium Romanum - Irregulare Corpus - Teutscher Reichs-Staat. Das Alte Reich im Verständnis der Zeitgenossen und der Historiographie, Mainz 2002.
3 Wiemer, Hans-Ulrich (Hrsg.), Staatlichkeit und politisches Handeln in der römischen Kaiserzeit, Berlin 2006.


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Englisch, Deutsch
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